FFH-Stichprobenmonitoring

FFH-Stichprobenmonitoring

Im Rahmen der Berichtspflicht an die EU (Artikel §11 der FFH-Richtlinie) ist Deutschland gefordert nach bundesweit einheitlichen Standards den Zustand von Lebensraumtypen und Arten innerhalb und außerhalb von Natura 2000 Gebieten zu erfassen und zu bewerten.

Baden-Württemberg ergänzt das bundesweite Monitoring für ausgewählte Arten durch ein landesweites Monitoring auf der Basis der Bundesstandards.

Das Monitoring ist wesentliche Grundlage für den Bericht zur Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) der im Turnus von 6 Jahren an die EU-Kommission zu übermitteln ist (Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie). Die Mitgliedstaaten berichten dabei den Erhaltungszustand der nach den Richtlinien und den zugehörigen Anhängen zu den Berichten geschützten Lebensraumtypen und Arten.

Projekte:
  • Landesweites Stichprobenmonitoring zu Laubfrosch und Gelbbauchunke (2019 - 2020)
  • Bundesweites Stichprobenmonitoring der nach FFH-Richtlinie geschützten Amphibienarten (2020 - 2023)
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