Grünordnungsplanung & Umweltbericht

Grünordnungsplanung & Umweltbericht

Grünordnungsplan und Umweltbericht sind Instrumente der ökologischen Fachplanung im Rahmen der Bauleitplanung. Der Grünordnungsplan kann separat oder integriert in den weiteren Rahmen des Umweltberichtes erstellt und vorgelegt werden. Ziel des Grünordnungsplans ist es, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu vermeiden, zu vermindern oder zu kompensieren. Grünordnungspläne umfassen die naturschutzfachliche Analyse von Eingriffen durch Bauvorhaben (Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tiere Landschaft und Erholung), deren Bewertung und Ausgleich (Entwicklungsziele). Überwiegend enthält der GOP daher Angaben über Art, Umfang und Lage von Grün- und Freiflächen in einem Teilgebiet der Gemeinde (im Regelfall Geltungsbereich des Bebauungsplanes). In der Regel werden artenschutzrechtliche Vorgaben getrennt vom Grünordnungsplan abgearbeitet und fließen als eigenständiges Kapitel in den Umweltbericht ein.

Im Rahmen der Grünordnungsplanung legt das ILN Südwest größten Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit vorrangig auch bei der Suche nach Vermeidungsmaßnahmen. Durch frühzeitigen Kontakt mit ortsansässigen Naturschutzorganisationen, der Naturschutzbehörde und den kommunalen Bauämtern streben wir eine entsprechende Konsensfindung im frühen Stadium des Verfahrens an.
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